Verhaltens-Kodex der Heilerpraxis Döricht

 

Verhalten in der Öffentlichkeit
Der Schüler und geprüfte Heiler verpflichtet sich, sein Verhalten in der Öffentlichkeit so zu gestalten, dass weder ihm, dem Berufsstand oder einer anderen Person Schaden an einer Person, dem Ansehen oder seinem Leumund entsteht.

Verhalten gegenüber Kollegen und Kolleginnen
Gegenüber den Tätigkeiten von Kollegen und Kolleginnen ist Loyalität zu wahren. In Zweifelsfällen ist Kontakt mit den Kollegen aufzunehmen. Die Heilerschule Döricht verpflichtet sich, auch für die Schüler und späteren Heiler diesen Part zu übernehmen.

Verhalten gegenüber der Schulmedizin
Die Heiler verpflichten sich, zum Wohle des Klienten die Schulmedizin bei akuten und schweren Erkrankungen mit einzubeziehen. Die Heiler streben die Zusammenarbeit mit der Schulmedizin an und sind offen dafür.

Verantwortung gegenüber dem Klienten
Das Wohlergehen des Klienten steht im Vordergrund. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Hilfe von Kollegen oder auch schulmedizinische Hilfe empfohlen werden soll. In keinem Fall darf dem Klienten der Eindruck vermittelt werden, dass er die Hoffnung alleine auf den Heiler setzt.
Die Heiler verpflichten sich nur dann in Aktion zu treten, wenn sie die ausdrückliche Genehmigung des Klienten haben. Diese Genehmigung sollte schriftlich erfolgen. Es dürfen weder Heilversprechen, noch Diagnosen abgegeben werden. Die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 1 BvR 784/03 vom 2.3.2004, Absatz-Nr. (1 - 22) sind zu beachten und einzuhalten.


Schweigepflicht
Die Heiler verpflichten sich, gemäß der gesetzlichen Schweigepflicht für Gesundheitsberufe, Stillschweigen über die Daten und Belange der Klienten zu wahren. Obwohl für Heiler keine solche gesetzliche Pflicht besteht, schließen sich die Heiler der Heilerpraxis und spirituelle Schule Döricht dieser Pflicht an.

Soziale Komponenten
Das Honorar soll sich in einem vertretbaren Rahmen bewegen. Bei sozialen Härtefällen ist darauf zu achten, dass die Honorierung für den Klienten bezahlbar bleibt. Kurzfristige Terminabsagen dürfen mit einem geringen Ausfallentgelt berechnet werden, worauf in den AGB und sonstigen Hinweisen gesondert aufmerksam gemacht werden muss.

Abhängigkeiten
Die Heiler tragen die Verantwortung dafür, dass nur eine geringe Anzahl von Behandlungsterminen vereinbart wird, um Abhängigkeiten zu vermeiden.

Verpflichtung
Die Heiler, die bei der Heilerschule Döricht ihre Prüfung ab Oktober 2008 abgelegt haben, verpflichten sich, diesen Kodex einzuhalten. Das Prüfungsdatum ist auf der Urkunde ersichtlich.

Stand: 01. Oktober 2008



Telefonisch oder per Zoom erreichbar:

bitte Termin vereinbaren

+49 (0)173 720 8327

Threema, Telegram, eMail

2 € °/Minute gegen Rechnung.

Sozialtarife auf Anfrage

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